Beitragsordnung
Turnverein Aldingen 1898 e.V.
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gibt sich der Verein die folgende Beitragsordnung:
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Alle Mitglieder müssen dem Verein die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben machen. Dies sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Bankkonto und Abteilungszugehörigkeit. Ebenfalls, soweit vorhanden, die e-Mail Adresse.
Jede Änderung dieser Angaben ist dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat bei verspäteter oder versäumter Änderungsmitteilung dem Verein alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. -
Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu bezahlen:
2.1 Mitgliedsbeitrag an den Turnverein Aldingen 1898 e.V.
2.2 Die Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben Zusatz-beiträge erheben. Über die Höhe des Abteilungsbeitrags entscheidet der Gesamtvorstand in Absprache mit der Abteilungsleitung. Die Höhe wird den Mitgliedern bekannt gegeben.
2.3 Der Mitgliedsbeitrag für bestehende Mitgliedschaften ist ein Jahresbeitrag und entsteht zu Beginn des Jahres. Dies gilt für zusätzliche Abteilungsbeiträge ebenso.
2.4 Bei Eintritt im Laufe eines Jahres beginnt die Beitragspflicht im Monat des Eintritts (anteiliger Jahresbeitrag). Dies gilt für die zusätzlichen Abteilungsbeiträge entsprechend, unabhängig von etwaiger Mitgliedschaft im Hauptverein.
Maßgeblicher Termin für das Entstehen des Mitgliedbeitrages ist entweder der Beginn der sportlichen Tätigkeit oder das Datum des Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme der sportlichen Betätigung zu stellen.
Für die ermäßigten Beiträge sind die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres bzw. für Neuzugänge bei Beginn der Mitgliedschaft maßgebend. - Der Jahresbeitrag ist spätestens am 28. Februar eines jeden Jahres in
einer Summe fällig.
Bei Eintritt während eines Jahres wird der Beitrag, ggf. der Zusatzbeitrag, innerhalb eines Monats fällig.
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Beiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet der Vorstand.
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Vor Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen. Hierfür ist der Vordruck des Vereins zu verwenden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterschreiben.
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Säumige Mitglieder sind vier Wochen nach Fälligkeit in Verzug und werden an die dem Verein bekannte Adresse gemahnt.
Als Beitrag für Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand ab einer zweiten Mahnung werden für jede Mahnung 5 € erhoben. -
Für Fehlbuchungen, Stornierungen, die nicht auf ein Verschulden des Vereins zurückzuführen sind, haben die Mitglieder dem Verein die Kosten zu erstatten.
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Der Mitgliedsbeitrag des Vereins wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
Beitragsstaffelung (Stand 26.02.2016):
8.1 Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres 84,00 €
8.2 Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres 48,00 €
8.3 Jugendliche bei gleichzeitiger Mitgliedschaft eines Elternteils (3. Kind und weitere Kinder sind frei) 36,00 €
8.4 Schüler, Studenten, Auszubildende ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag 48,00 €
8.5 Erwachsene ab Vollendung des 65. Lebensjahres 48,00 € -
Schüler, Studenten, Auszubildende sind in der Beitragspflicht den Jugend-lichen gleichgestellt. Der Nachweis darüber (z.B. die Studienbescheinigung) muss gegenüber dem Verein bis spätestens 31. Januar unaufgefordert erbracht werden.
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Mit dem festgesetzten Vereinsbeitrag geht der Verein von einer sorgfältigen Nutzung von Sportgeräten und Sportanlagen aus. Bei vorsätzlicher oder mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten, Sportanlagen oder Halleneinrichtungen haftet nicht der Verein, sondern der Verursacher.
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Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen.
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Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch die Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdaten-schutzgesetz gespeichert und nur für Zwecke der Vereinsverwaltung verwendet.
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Diese Beitragsordnung gilt ab dem 02.03.2012 und wurde in Absatz 4 durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2014 geändert.